Rechtslage, Stand Oktober 2026

Rattengift-Verbot: Was seit dem 1. Juli 2026 gilt

Ein pauschales Verbot von Rattengift gibt es nicht. Was es gibt, ist eine deutlich engere Zulassung: Gift nur noch für Sachkundige, nur noch bei nachgewiesenem Befall, und die vorbeugende Dauerbeköderung ist gestrichen. Für Betriebe und Dienstleister ist das die größte Umstellung seit Jahren.

Schädlingsbekämpfer kontrolliert eine geschlossene Monitoring-Station an einer Gebäudewand und erfasst den Befund auf dem Tablet

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kein generelles Verbot. Antikoagulante Rodentizide bleiben zugelassen, aber unter deutlich engeren Bedingungen.
  • Nur noch für Sachkundige. Seit dem 1. Juli 2026 sind die Produkte für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen.
  • Befallsermittlung ist Pflicht. Gift darf erst eingesetzt werden, wenn ein Befall mit der auf dem Produkt genannten Nagetierart festgestellt wurde.
  • Dauerbeköderung ist gestrichen. In den neuen Zulassungen sind befallsunabhängige Dauerbeköderung, vorbeugende Anwendung und Monitoring mit Giftködern nicht mehr vorgesehen.
  • Privatpersonen erhalten kein Gift mehr. Die Abgabe endete am 25. April 2026, die Aufbrauchfrist für rechtmäßig gekaufte Restbestände läuft am 22. Oktober 2026 aus.
  • Für Altbestände laufen noch Fristen. Produkte mit alter Zulassung dürfen bis zum 28. Dezember 2026 abverkauft und bis zum 26. Juni 2027 aufgebraucht werden, dann nach den Bedingungen ihrer bisherigen SPC.

Die Folge für die Praxis: Wer bisher Monitoringpunkte dauerhaft mit Giftködern bestückt hat, braucht eine giftfreie Methode, um Befall überhaupt erst festzustellen. Spätestens mit dem Ende der Aufbrauchfrist im Juni 2027 betrifft das jeden Betrieb – wer vorher umstellt, hat die Umstellung hinter sich, bevor sie dringend wird.

Vergleich der Rechtslage: bis 30. Juni 2026 war der Giftköder auch das Monitoring, seit 1. Juli 2026 gilt erst erkennen, dann bekämpfen

Die Fristen im Überblick

Die Umstellung läuft in Stufen, und einzelne Übergangsfristen sind noch nicht abgelaufen.

  • 1. Januar 2025

    Selbstbedienungsverbot: Biozidprodukte dürfen im Handel nicht mehr frei zugänglich angeboten werden. Verkauf nur nach Beratung durch sachkundiges Personal.

  • 25. April 2026

    Letzter Tag, an dem der Handel antikoagulante Rodentizide an Privatpersonen abgeben durfte.

  • 30. Juni 2026

    Ende der bis dahin verlängerten Zulassungen. Bis zu diesem Tag galten die bisherigen Anwendungsbestimmungen unverändert.

  • 1. Juli 2026 – die zentrale Änderung

    Die Zulassungen wurden mit den geänderten Bedingungen erteilt: Sachkundevorbehalt, Befallsermittlung vor jeder Anwendung, kein Gift mehr für Dauerbeköderung, Vorbeugung oder Monitoring. Dazu präzisierte Auflagen zum Gewässerschutz.

  • 22. Oktober 2026

    Ende der Aufbrauchfrist für Restbestände in Privathaushalten. Reste gehören zur Schadstoffsammelstelle, nicht in den Hausmüll.

  • 28. Dezember 2026 und 26. Juni 2027 – die Übergangsfristen

    Für Produkte mit alter Zulassung gelten 180 Tage Abverkaufsfrist und weitere 180 Tage Aufbrauchfrist. Innerhalb dieser Fristen dürfen sie weiterhin nach den Bedingungen ihrer bisherigen Produktzusammenfassung eingesetzt werden – wenn deren SPC es zulässt, auch für Dauerbeköderung und für die Kanalisation. Maßgeblich ist immer die SPC des konkreten Produkts.

Was nicht mehr geht und was bleibt

Die Unterscheidung entscheidet darüber, welcher Teil Ihres Schädlingskonzepts umgebaut werden muss.

Nicht mehr zulässig

Gift ohne festgestellten Befall

  • Befallsunabhängige Dauerbeköderung, also dauerhaft bestückte Giftköderstationen ohne Befall
  • Vorbeugende Anwendung, um einen Befall gar nicht erst entstehen zu lassen
  • Giftköder zur Befallsermittlung oder zur Überwachung der Nagetieraktivität
  • Abgabe an und Anwendung durch Privatpersonen

Weiterhin möglich

Gezielte Bekämpfung durch Sachkundige

  • Einsatz antikoagulanter Rodentizide bei nachgewiesenem Befall der auf dem Produkt genannten Art
  • Anwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde
  • Kontrolle der ausgelegten Köder in engen Intervallen, in der Regel mindestens wöchentlich
  • Zeitlich begrenzte Maßnahmen, in der Regel auf die akute Bekämpfungsphase von etwa einem Monat, danach neue Bewertung und Dokumentation

Die genauen Intervalle und Fristen ergeben sich aus der Zulassung des jeweils eingesetzten Produkts. Für Altbestände gelten innerhalb der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen weiterhin die Bedingungen ihrer bisherigen Produktzusammenfassung.

Neue Auflagen an Gewässern und in der Kanalisation

Der Wirkstoff darf das Wasser nicht erreichen, und zwar über die gesamte Dauer der Maßnahme.

Innerhalb von fünf Metern zum Rand oberirdischer Gewässer wie Flüssen, Kanälen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen sowie zu Küsten- und Meeresgewässern dürfen antikoagulante Rodentizide nur noch in manipulationssicheren Köderschutzstationen eingesetzt werden, die den Kontakt der Köder mit Wasser verhindern.

Dasselbe gilt innerhalb von fünf Metern zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich, also etwa Entwässerungsrinnen, Schachtabdeckungen, Boden- und Straßenabläufen sowie Versickerungsschächten. Für die Rattenbekämpfung in der Kanalisation gilt: Köder nur in Stationen, die Kontakt mit dem Abwasser ausschließen.

Für Kommunen und Dienstleister mit Kanalaufträgen heißt das: Das klassische Einhängen von Ködern im Schacht erfüllt diese Anforderung nicht mehr. Auch hier führt der Weg über Befallsermittlung und geschlossene Systeme.

Geschlossene Station aus Hartschaum auf Asphalt zwischen Schachtabdeckung und Entwässerungsrost, dahinter die Böschung eines Gewässers
Schema der Fünf-Meter-Regel: innerhalb von fünf Metern zu Gewässern und Abläufen sind nur manipulationssichere Köderschutzstationen ohne Wasserkontakt zulässig
Die Abstandsregel im Schema: Innerhalb der fünf Meter zählt nur eine Station, die den Kontakt zum Wasser ausschließt.

Die eigentliche Lücke: Wie stellen Sie Befall fest, wenn der Köder kein Gift enthalten darf?

Ohne Befallsnachweis kein Gift. Ohne Monitoring kein Befallsnachweis.

Bisher war der Giftköder gleichzeitig Monitoring: Was angefressen war, zeigte Aktivität an. Diese Doppelfunktion ist entfallen. Für die Befallsermittlung bleiben drei Wege, und sie unterscheiden sich erheblich im Aufwand.

  • Sichtkontrolle: zuverlässig, aber personalintensiv und immer nur eine Momentaufnahme
  • Giftfreie Monitore: erlaubt und bewährt, erfordern aber weiterhin regelmäßige Kontrollgänge
  • Digitale Systeme: melden Aktivität automatisch und dokumentieren sie mit Ort und Zeitstempel
Digitale Befallsermittlung ansehen
Digitale Befallsermittlung im Portal mit Standortübersicht

Giftfreies Monitoring und digitale Befallsermittlung

Diese Kombination erfüllt die Nachweispflicht und ersetzt gleichzeitig die weggefallene Dauerbeköderung.

Emitter Tubetrap 2.0 als digitale Falle mit Monitoring-Funktion

Fangen und überwachen

Emitter® Tubetrap 2.0

Digitale Schlagfalle, die sich aus der Ferne zwischen Fangen und reinem Überwachen umschalten lässt. Im Überwachungsmodus meldet sie Nagetieraktivität, ohne auszulösen. Jede Meldung ist mit Ort und Zeit dokumentiert.

Zum Produkt
NARA Bloc und NARA Stic, giftfreie Monitore für die Befallsermittlung

Monitoring ohne Gift

NARA® Bloc und Stic

Giftfreie Monitore für die Befallsermittlung: der Bloc für Stationen, der Stic für Fallen. Nagespuren am Monitor zeigen, dass Aktivität vorliegt, ohne dass daraus eine Nahrungsquelle wird. Allergenfrei, schimmelresistent und auch dort einsetzbar, wo Rodentizide nicht mehr zulässig sind. Zusammen mit der Emitter® Cam wird aus der Nagespur eine automatische Meldung.

Zum Produkt
Runbox Smart, geschlossene Station aus Hartschaum für den Außenbereich

Außenbereich und Gewässernähe

Runbox Smart

Geschlossene Station aus robustem Hartschaum, die digitale Fallen, giftfreie Monitore oder Köderschutz aufnimmt. Relevant überall dort, wo die neuen Abstandsauflagen zu Gewässern und Abläufen greifen.

Zum Produkt

Konzept für Ihr Objekt besprechen

Was Betriebe und Dienstleister jetzt tun sollten

Der Prüfpfad ist überall gleich, unabhängig von Branche und Objektgröße.

  • Bestand aufnehmen: Welche Stationen sind aktuell mit Giftködern bestückt, und an welchen davon gibt es keinen nachgewiesenen Befall?
  • Monitoring umstellen: Diese Punkte auf giftfreie Monitore oder digitale Erfassung umrüsten, damit die Befallsermittlung weiterläuft.
  • Dokumentation prüfen: Der Befallsnachweis muss belegbar sein. Papierlisten genügen formal, sind aber bei Audits aufwendig nachzuhalten.
  • Gewässer und Abläufe kartieren: Wo liegen Stationen innerhalb der Fünf-Meter-Zonen, und erfüllen sie die Anforderung an geschlossene Systeme?
  • Sachkunde klären: Wer im Betrieb darf Rodentizide künftig anwenden? Der bei Bauhöfen und Kanalbetrieben verbreitete Nachweis nach GefStoffV Anhang I Nr. 4.4 reicht dafür nicht mehr aus, die Pflanzenschutz-Sachkunde wird nach dem 28. Juli 2030 nicht mehr anerkannt.
  • Verträge und Leistungsbeschreibungen anpassen: Wer Dauerbeköderung als Leistung vereinbart hat, muss nachverhandeln.

Sie sind Privatperson?

Für Sie ist Rattengift keine Option mehr, und zwar unabhängig vom Befall.

Die Abgabe antikoagulanter Rodentizide an Privatpersonen endete am 25. April 2026, und die Aufbrauchfrist für rechtmäßig gekaufte Restbestände läuft am 22. Oktober 2026 aus. Reste gehören zur Schadstoffsammelstelle, nicht in den Hausmüll und nicht in die Toilette.

Was bleibt: konsequente Vorbeugung durch verschlossene Lagerung von Lebensmitteln und Tierfutter, sichere Abfallentsorgung und das Verschließen von Zugängen. Bei akutem Befall hilft ein Fachbetrieb mit Sachkunde. Fallen und giftfreie Produkte für den privaten Gebrauch bleiben zulässig.

Futura Germany beliefert professionelle Anwender. Wenn Sie als Privatperson Fallen oder giftfreie Produkte suchen, werden Sie in unserem Verbrauchershop fündig.

Häufig gestellte Fragen

Ist Rattengift in Deutschland verboten?

Nein. Ein pauschales Verbot antikoagulanter Rodentizide gibt es nicht. Verboten ist die Abgabe an Privatpersonen und deren Anwendung. Für berufsmäßige Verwender mit Sachkunde bleiben die Mittel zugelassen, allerdings unter deutlich engeren Bedingungen als früher.

Was genau hat sich am 1. Juli 2026 geändert?

Die Zulassungen für Produkte der Produktart 14 mit antikoagulanten Wirkstoffen wurden mit geänderten Bedingungen erteilt. Seitdem sind die Produkte für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen, vor jeder Anwendung ist eine Befallsermittlung erforderlich, und die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht mehr zugelassen. Dazu kamen präzisierte Auflagen zum Schutz von Gewässern.

Was ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung?

Damit ist das dauerhafte Auslegen von Giftködern an festen Punkten gemeint, ohne dass ein Befall festgestellt wurde. In vielen Betrieben war das jahrelang Standard, weil die Köderstationen gleichzeitig als Monitoring dienten. Genau diese Praxis ist entfallen.

Wie stelle ich einen Befall fest, wenn Giftköder dafür nicht mehr zugelassen sind?

Zulässig sind Sichtkontrollen, giftfreie Monitore und digitale Systeme, die Nagetieraktivität erfassen. Digitale Fallen und Sensoren haben den Vorteil, dass sie die Aktivität automatisch melden und die Feststellung mit Ort und Zeitstempel dokumentieren. Genau diese Dokumentation ist die Grundlage dafür, anschließend überhaupt bekämpfen zu dürfen.

Darf ich Giftköder weiterhin in der Kanalisation einhängen?

Antikoagulante Rodentizide dürfen in der Kanalisation nur noch in Stationen verwendet werden, die den Kontakt der Köder mit dem Abwasser über die gesamte Dauer der Maßnahme verhindern. Das offene Einhängen erfüllt diese Anforderung nicht. Ebenso gilt in einem Umkreis von fünf Metern zu Gewässern und zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich die Pflicht zur manipulationssicheren Köderschutzstation.

Wie lange darf eine Bekämpfungsmaßnahme dauern?

Ausgelegte Köder sind in engen Intervallen zu kontrollieren, in der Regel mindestens wöchentlich. Die Maßnahme ist auf die akute Bekämpfungsphase begrenzt, in der Regel etwa einen Monat, danach ist neu zu bewerten und zu dokumentieren. Maßgeblich ist immer die Zulassung des eingesetzten Produkts.

Was passiert mit Restbeständen in Privathaushalten?

Rechtmäßig gekaufte Restbestände durften noch innerhalb der Aufbrauchfrist verwendet werden, die am 22. Oktober 2026 endet. Danach ist auch das Auslegen vorhandener Produkte nicht mehr zulässig. Reste gehören zur Schadstoffsammelstelle.

Gibt es Alternativen zu antikoagulanten Wirkstoffen?

Für die Befallsermittlung sind giftfreie Monitore und digitale Monitoringsysteme der vorgesehene Weg. Für die Bekämpfung stehen neben Antikoagulanzien mechanische Verfahren zur Verfügung, etwa Schlagfallen, die heute mit Sensorik und Fangmeldung arbeiten. Welcher Weg passt, hängt von Objekt, Zielart und Befallsdruck ab.

Konzept für Ihr Objekt besprechen

Wir schauen uns an, welche Ihrer Stationen betroffen sind und was an ihre Stelle tritt.

Auf Wunsch stellen wir vorab ein kostenfreies Muster für Ihr Objekt und richten den Portalzugang ein.

Sebastian Junge
Head of Sales and IoT Development
sebastian@futura-germany.com · +49 170 919 976 4

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Zulassungsbescheide der zuständigen Behörde und die Zusammenfassung der Produkteigenschaften des jeweils eingesetzten Produkts. Prüfen Sie im Zweifel die Angaben auf dem Etikett und die aktuellen Veröffentlichungen der BAuA.

Quellen und weiterführende Informationen: