ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen zwischen der Futura GmbH und dem Auftraggeber.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts- und ergänzende Vertrags-bedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2 Vertragsgegenstand/Vertragsdurchführung
2.1 Leistungserbringung
2.1.1 Die Futura GmbH verpflichtet sich, die durch Abschluss eines Vertrages spezifizierten Werk- und/oder Dienst-leistungen (im folgenden „Leistungen“) zu erbringen.
2.1.2 Die Leistungserbringung durch die Futura GmbH erfolgt entweder durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter oder, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, durch qualifizierte Subunternehmer. Dabei bleibt die Futura GmbH dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet.
2.1.3 Die Futura GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche fachlich qualifizierten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer eingesetzt werden.
2.1.4 Die Futura GmbH wird die Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem gesicherten Stand der Technik erbringen. Soweit die Leistungen die Erstellung von Individualsoftware zum Gegenstand haben, werden insoweit Standardbausteine, die in diese Software eingebracht werden, im Objektcode und ohne systemtechnische Dokumentation geliefert.
2.1.5 Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers noch nicht oder nicht eindeutig aus einem vorliegenden Pflichten¬heft oder der Leistungsbeschreibung des Vertrages ergeben, oder diese noch nicht hinreichend spezifiziert sind, spezifiziert die Futura GmbH sie gegen die im Vertrag festgelegte Vergütung mit Unterstützung des Auftraggebers, erstellt ein Konzept über die Anforderungen und legt es dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber wird das Konzept innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe schriftlich genehmigen. Andernfalls gilt es mangels Widerspruchs als angenommen. Das Konzept ist verbindliche Vorgabe für weitere Leistungen.
2.1.6 Erkennt die Futura GmbH, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft oder nicht eindeutig ist, teilt die Futura GmbH dies unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mit. Daraufhin entscheidet der Auftraggeber unverzüglich über das weitere Vorgehen. Erfolgt diese Entscheidung nicht unverzüglich, so trägt der Auftraggeber die sich aus einer Verzögerung ergebenden Mehrkosten.
2.1.7 Die Futura GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass der erteilte Auftrag nicht, nicht kostendeckend oder nur mit unzumutbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann.
2.1.8 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist die Futura GmbH berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen
2.2 Projektzeitplan
2.2.1 Im Vertrag kann in Abstimmung zwischen der Futura GmbH und dem Auftraggeber ein Projektzeitplan erstellt werden.
2.2.2 Im Rahmen des Projektzeitplans kann für die Leistungen ein voraussichtlicher oder ein fester Endtermin für die Beendigung der Dienstleistungen oder die Erstellung der Werkleistungen festgelegt werden.
2.2.3 Kann die Leistungserbringung zu einem im Vertrag vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver-treten hat, nicht erfolgen, so verschiebt sich der Termin entsprechend. Vom Auftraggeber zu vertretende Gründe liegen insbesondere vor, wenn er seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4. nicht ordnungsgemäß nachkommt.
2.3 Ansprechpartner
2.3.1 Beide Vertragsparteien benennen im Vertrag jeweils einen Ansprechpartner sowie dessen Stellvertreter. Diese können Entscheidungen treffen und unverzüglich, soweit dadurch nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, herbeiführen. Die Gesamtprojektverantwortung wird im Vertrag geregelt.
2.4 Projektbesprechungen
2.4.1 Um eine erfolgreiche und termingerechte Erbringung der Leistungen sicherzustellen, werden die Projektleiter vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages bis zum Abschluss der Leistungen regelmäßig Projektbesprechungen abhalten.
2.4.2 Inhalt der Projektbesprechungen wird insbesondere sein:
Projektstatus:
Bezeichnung der Leistungsteile, an denen im Berichtzeitraum gearbeitet wurde. Stand der geleisteten Arbeiten und der erzielten Testergebnisse sowie eine Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Zustandes, falls Zeitrahmen und/oder die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung nicht eingehalten wurden.
Vorschau:
Übersicht über die im nächsten Berichtszeitraum geplanten Arbeiten.
3 Leistungsänderungen
3.1 Sowohl der Auftraggeber als auch die Futura GmbH können die Änderung des im Vertrag festgelegten Leistungs-umfanges gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich beantragen.
3.2 Der Empfänger des Änderungsverlangens überprüft unverzüglich, ob und zu welchen Bedingungen die beantragten Änderungen durchgeführt werden können, und wird der anderen Partei die Zustimmung bzw. Ablehnung grundsätzlich innerhalb von zehn Werktagen schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert das Änderungsverlangen des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Für den Überprüfungsaufwand kann die Futura GmbH eine angemessene Vergütung verlangen.
3.3 Der Empfänger des Änderungsverlangens darf dieses nur ablehnen, wenn die Durchführung der Änderung unzumut¬bar ist, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung. Der Empfänger des Änderungs¬verlangens kann, soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, eine angemesse¬ne Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Anpassung der Vergütung und die Verschiebung der Termine, verlangen.
3.4 Der Auftraggeber und die Futura GmbH können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Die Ausfü-hrungsfristen verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung. Die Futura GmbH kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze oder eines vereinbarten Festpreises verlangen, soweit die von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer nicht anderweitig eingesetzt werden konnten. Voraussetzung ist eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung der Futura GmbH, in der die betroffenen Arbeitnehmer dem Auftraggeber für die Dauer der Unterbrechung zur Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten anzubieten sind.
3.5 Wird der Leistungsumfang geändert und berührt eine Änderung das Pflichtenheft oder ein anderes bereits verabschiedetes Dokument, so wird die Futura GmbH auf Kosten des Auftraggebers die Änderung darin nachvoll-ziehen.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Die Leistungserbringung wird, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, bei der Futura GmbH durchgeführt.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der im Vertrag festgelegten Leistungen mitzuwirken. Die Mitwir¬kungspflichten beinhalten insbesondere, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt, dass der Auftraggeber die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände notwendigen Voraussetzungen, wie insbesondere IT- und Kommunikationsinfrastruktur, ange¬messene Räumlichkeiten und Bürodienstleistungen, schafft, und in angemessenem Umfang Fachpersonal bereitstellt, um die Erbringung der durchzuführenden Leistungen sicherzustellen.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet gemäß dem aktuellen Stand der Technik ein IT-Sicherheitskonzept zu unterhalten und sicherzustellen, dass die geeigneten Schutzmaßnahmen stets auf aktuellem Stand gehalten werden.
4.4 Weitere Mitwirkungspflichten können vereinbart werden.
5 Abnahme bei Werkleistungen
5.1 Sind Werkleistungen zu erbringen, erklärt die Futura GmbH schriftlich die Bereitschaft zur Abnahme gegenüber dem Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach erfolgreicher Überprüfung der vertragsgemäß erbrachten Werkleistungen die Abnahme zu erklären. Die Überprüfung erfordert insbesondere auch, die zum Monatsende, zum Jahresende oder sonst nur gelegentlich einzusetzenden Teile zu überprüfen.
5.3 Die Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Die vorbehaltslose Nutzung der Werkleistung (Echtbetrieb) steht der Abnahme jedoch gleich. Die Abnahme gilt auch als erklärt, wenn nach Ablauf von 20 Werktagen seit Erklärung der Bereitschaft zur Abnahme durch die Futura GmbH keine erheblichen Fehler schriftlich gemeldet wurden. Futura GmbH weist bei Erklärung der Abnahmebereitschaft auf diese Frist hin.
5.4 Für das Abnahmeverfahren gelten folgende Fehlerklassen:
– Fehlerklasse 1: Die vertragsmäßige Nutzung ist unzumutbar eingeschränkt oder ausgeschlossen.
– Fehlerklasse 2: Die vertragsmäßige Nutzung ist zwar eingeschränkt, das Abnahmeverfahren kann jedoch durch¬geführt werden.
– Fehlerklasse 3: Die vertragsmäßige Nutzung ist durch die Fehler nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
5.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahmeerklärung zu verweigern, wenn Fehler der Fehlerklasse 1 vorliegen. Die Fehlerbehebung der Fehlerklasse 2 erfolgt weitestgehend während des Abnahmever¬fahrens. Abweichungen der Fehlerklasse 2 und 3 berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Diese nach der Abnahme verbleibenden Fehler werden von der Futura GmbH im Rahmen der Gewährleistung nach Ziffer 9 gemäß einem von den Parteien abzustimmenden Zeitplan behoben.
5.6 Das obige Abnahmeverfahren gilt auch für im Vertrag vereinbarte Teilleistungen.
5.7 Gelingt es der Futura GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen innerhalb einer angemessenen Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht, die vereinbarten Leistungsmerkmale vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall zahlt der Auftraggeber die Vergütung nur für diejenigen Teile der erbrachten Leistungen, die für ihn nutzbar sind.
6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
6.1 Die Höhe der Vergütung wird im Vertrag festgelegt.
6.2 Die Vergütung wird als Festpreis oder als Vergütung nach Aufwand vereinbart.
Der Aufwand ergibt sich aus der Anzahl der Beratertage bzw. dem entstandenen Materialaufwand.
Ein Beratertag, berechnet – entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters – gemäß vereinbartem Tagessatz, umfasst acht Arbeitsstunden.
6.3 Hinzu kommen anfallende Spesen gemäß einzelvertraglicher Regelung und die Reisekosten. Die Vergütung wird nach dem Zahlungsplan fällig, ansonsten nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung. Spesen und Reisekosten sind mit Entstehung des Anspruchs fällig.
Alle Vergütungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzüge zu zahlen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen, in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. über dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet. Weitergehende Rechte bleiben davon unberührt.
6.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der Futura GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6.5 Das Nutzungsrecht an den Werkleistungen gemäß Ziffer 7 geht nach vollständiger Zahlung der der Futura GmbH zustehenden Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.6 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Futura GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
6.7 Alle gelieferten Waren, Materialien und EDV-Systeme bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen das Eigentum (Vorbehaltsware) von Futura, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
7 Nutzungsrechte/ Erfindungen
7.1 Der Auftraggeber erhält das einfache, im Unternehmen des Auftraggebers übertragbare, unbefristete und örtlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht, die im Vertrag vereinbarten Arbeitsergebnisse für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen.
Die Futura GmbH bleibt zur beliebigen Verwendung ihrer Arbeitsergebnisse, Werkzeuge und Hilfsmittel, die sie zur Erledigung der Leistungen verwendet oder entwickelt hat, berechtigt. Standard-Softwareprogramme von der Futura GmbH, die aufgrund von Software-Lizenzverträgen überlassen werden, sind nicht Gegenstand dieses Nutzungsrechtes.
7.2 Für Erfindungen, die während und im Vollzug der Leistungserbringung bei einer der Vertragsparteien entstanden bzw. entwickelt wurden, und für die Schutzrechte angemeldet wurden, gilt folgendes:
Erfindungen von Mitarbeitern des Auftraggebers gehören dem Auftraggeber, und solche von Mitarbeitern der Futura GmbH gehören der Futura GmbH. An diesen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte gewähren sich die Parteien, einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und unentgeltliche Lizenz.
Erfindungen, die von Mitarbeitern beider Vertragsparteien gemeinschaftlich gemacht wurden, und hierfür erteilte Schutzrechte gehören beiden Parteien. Jede Vertragspartei hat das Recht, für solche Erfindungen Lizenzen an Dritte zu erteilen oder ihre Rechte zu übertragen, ohne die andere Partei hiervon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an sie zu leisten.
8 Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen
8.1 Die Futura GmbH wird den Auftraggeber gegen Ansprüche, die damit begründet werden, dass die Arbeitsergebnisse gewerbliche Schutzrechte verletzen, verteidigen und schadlos halten, vorausgesetzt dass:
– der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen – oder früher, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist – über den Anspruch schriftlich informiert,
– Futura GmbH die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben, und
– der Auftraggeber Futura GmbH die für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterstützung liefert und Futura GmbH entsprechende Vollmacht erteilt.
8.2 Die Freistellung ist ausgeschlossen, wenn die Verletzung auf nicht mehr aktuellen oder veränderten Arbeitsergeb-nissen beruht, sofern sich die Rechtsverletzung hätte vermeiden lassen, wenn der Auftraggeber eine aktuelle, unveränderte Version der Arbeitsergebnisse, die von der Futura GmbH zur Verfügung gestellt wird, verwendet hätte. Dies setzt voraus, dass dem Auftraggeber die Verwendung nach Sachlage zum Zweck der Schadensvermeidung zumutbar gewesen wäre.
8.3 Falls die Arbeitsergebnisse rechtsverletzend sind, oder die Futura GmbH diese als rechtsverletzend erachtet, kann die Futura GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
– die Arbeitsergebnisse so ändern, dass diese nicht mehr rechtsverletzend sind, oder
– dem Auftraggeber eine Lizenz zur weiteren Nutzung der Arbeitsergebnisse verschaffen.
Falls keine der Möglichkeiten mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in Betracht kommt, ist die Futura GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die für die Arbeitsergebnisse bezahlte Vergütung zurückzuerstatten. Diese Ziffer regelt den gesamten Umfang der Freistellung und die Ansprüche des Auftraggebers abschließend, sofern sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der im Vertrag vereinbarten wirksamen Haftungsbeschränkungen etwas anderes ergibt.
8.4 Die Freistellung ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber
– ein nicht von der Futura GmbH freigegebenes Arbeitsergebnis verwendet, oder
– das Arbeitsergebnis verändert hat, oder
– das Arbeitsergebnis mit nicht von der Futura GmbH lizenzierten Programmen, oder unter anderen als den vertragsgemäß vereinbarten Nutzungsbedingungen einsetzt, es sei denn, die Verletzung wäre auch unabhängig von dem Vorliegen einer dieser Bedingungen erfolgt.
8.5 Für die Rechtmäßigkeit der Überlassung und/oder Benutzung von Programmen und/oder Unterlagen, die der Auftraggeber der Futura GmbH übergibt, haftet nur der Auftraggeber. Die Futura GmbH ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu überprüfen. Sollte die Futura GmbH aufgrund der Überlassung bzw. Benutzung solcher Programme und/oder Unterlagen von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die Futura GmbH von allen Ansprüchen frei.
9 Gewährleistung bei Werkleistungen
9.1 Die Futura GmbH gewährleistet, dass die abgenommenen Werkleistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder wesentlich mindern.
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erstrecken sich nicht auf Werkleistungen, die der Auftraggeber ändert, oder die er nicht in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung einsetzt; es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. Keine Gewähr wird insbesondere auch in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der Futura GmbH zu verantworten sind. Voraussetzung für Gewähr-leistungsansprüche ist weiter die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit des Fehlers.
9.4 Der Auftraggeber wird die Futura GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbeseitigung unterstützen, insbesondere auf Wunsch von der Futura GmbH einen Datenträger mit dem betreffenden Programm übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Soweit es sich um Softwareerstellung handelt, wird die Futura GmbH den Fehler je nach seiner Bedeutung entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers berichtigen.
9.5 Die Futura GmbH ist verpflichtet, Fehler, die den Wert und die Tauglichkeit der Werkleistung nicht unwesentlich mindern und die der Auftraggeber in angemessener Zeit in nachvollziehbarer Form schriftlich gemeldet hat, zu beseitigen.
9.6 Wird ein Fehler nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Auftraggeber eine angemessene Frist für die Beseitigung der Fehler setzen. Können nach Ablauf der angemessenen Frist die Fehler nicht behoben werden, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit der Werkleistung erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.7 Die Gewährleistung endet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für alle ausgelieferten Waren, Materialien und EDV-Systeme.
9.8 Die Futura GmbH kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.
9.9 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber ohne Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Futura GmbH Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und der Futura GmbH den Mangel anzeigt und Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind der Futura GmbH unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen mitzuteilen. Kosten für im Werk der Futura GmbH ausgeführte Nachbesserungen gehen zu Lasten der Futura GmbH. Sind die Nachbesserungen nicht im Werk der Futura GmbH zu erbringen und möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen, soweit sie die üblichen Transport-, Personal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile übersteigen.
9.10 Sofern bei der Fehlersuche die vom Auftraggeber beanstandeten Fehler weder feststellbar oder reproduzierbar sind, ist die Futura GmbH berechtigt, die mit der Suche nach den Fehlern verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
10 Haftung
10.1 Die Futura GmbH haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat und nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.2 Bei Datenverlust haftet die Futura GmbH nur auf den bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwand. Für die Erstellung von Sicherungskopien ist der Auftraggeber verantwortlich.
10.3 Im Falle des Verzuges haftet die Futura GmbH für den nachgewiesenen Schaden, den ausschließlich Futura GmbH zu vertreten hat. Die Entschädigung hierfür ist der Höhe nach auf 0,5% je vollendeter Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % der Vergütung derjenigen Teile der Leistungen begrenzt, die nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11 Geheimhaltungspflicht / Datenschutz
11.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche gekennzeichnet oder offensichtlich erkennbar sind, Stillschweigen zu wahren.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken sowie für Daten, die einer der Parteien bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertragsverhältnisses bekannt waren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweiligen Partei erfolgen.
11.2 Die Futura GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Einzelvertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
11.3 Die Futura GmbH ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in eine Referenzliste aufzunehmen. Alle anderen Hinweise auf den Auftraggeber als Kunden werden vorab mit diesem abgesprochen.
11.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertrauliche gekennzeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
12 Rückgabe von Unterlagen
12.1 Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis hat die Futura GmbH auf Wunsch des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus diesem Anlass übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Vertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
12.2 Die Pflicht von der Futura GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Ziffer 6.6 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber an den von der Futura GmbH im Projekt eingebrachten Hilfsmitteln und Programmen und ähnliches, die nicht zum geschuldeten Leistungsumfang gehören, nicht zu.
13 Kündigung
13.1 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Futura GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig von diesem Kündigungsrecht hat die Futura GmbH Anspruch auf Ersatz des durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
13.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängern sich bestehende Verträge automatisch um 12 Monate.
14 Sonstiges
14.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Futura GmbH abgetreten werden.
14.2 Von der Futura GmbH angebotene Dienstleistungen oder Technische Unterstützung werden getrennt von Programmlizenzen angeboten. Der Kunde kann Programmlizenzen ohne Dienstleistungen erwerben.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Paderborn.
14.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen und Vorschriften des Exportverwaltungsgesetzes der USA sowie die einschlägigen deutschen Ausfuhrbestimmungen zu beachten („Export-Gesetze“) und stellt sicher, dass weder die Programme / Arbeitsergebnisse einschließlich technischer Daten noch direkte Produkte davon direkt oder indirekt unter Verletzung der Exportgesetze exportiert werden oder zu einem Zweck eingesetzt werden, den Exportgesetze verbieten, insbesondere zur Verbreitung von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
15 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Kundeninformationen
- Identität des Verkäufers
Futura GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 35
33178 Borchen
Deutschland
Telefon: 052516916179
E-Mail: info@futura-germany.com
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
- Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
- Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch .
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
- Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns dem Ehrenkodex der Trusted Shops GmbH unterworfen, einsehbar unter: http://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf.
- Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
- Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
6.4. Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
6.5. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.6. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
- Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
- Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.
letzte Aktualisierung: 08.04.2022